Meine lieben Leserinnen und Leser, bitte schnallen Sie sich an! Ich habe eine gute Geschichte, die so oder ähnlich bestimmt schon tausendfach vorgekommen ist. Achwas, millionenfach!
Stellen wir uns einen
gemeinnützigen Verbraucherschutzverein vor, der ein Forum betreibt. Stellen wir uns weiterhin vor, daß in diesem Forum ein Rechtsanwalt einen Text veröffentlicht, den er gar nicht selber geschrieben hat. Leider gibt er auch keine Quelle an. Einige Zeit später bemerken das die Leute, die
den Text ursprünglich auf ihrer Homepage hatten. Lustigerweise ebenfalls Verbraucherschützer.
Was sollte jetzt eigentlich passieren? Richtig: Verbraucherschützer 2 schreibt an Verbraucherschützer 1 eine kollegiale E-Mail mit Bitte um Nachbesserung. Verbraucherschützer 1 bedankt sich für den Hinweis, korrigiert den Verstoß gegen das Urheberrecht und die Welt sonnig.
Leider kam es anders: statt einer kollegialen E-Mail kam eine Abmahnung. Desweiteren wurde per beigefügter Unterlassungserklärung verlangt, daß dies auch in Zukunft auszubleiben hätte. Jede Zuwiderhandlung sollte mit einem mittleren vierstelligen Betrag gebüßt werden.... das kam unerwartet.
Erstens, weil Verbraucherschützer eigentlich zu den Guten gehören. Zweitens, weil ein Forenbetreiber erst ab Kenntnis (§ 11 TDG) als Mitstörer zur Verantwortung gezogen werden kann und weil die Fremdinhalte unmöglich auf solche nicht offensichtliche Rechtsverstöße kontrolliert werden können (es fehlte ja die Quellangabe! *lach*). Sowas sollte ein Rechtsgelehrter wissen, auch oder gerade dann, wenn er zu den Verbraucherschützern gehört. Drittens, weil der Auftrag des von Steuergeldern finanzierten Verbraucherschützers 2 die Aufklärung der Verbraucher ist. Eine Weiterverbreitung von Verbraucherschutztexten sind damit ausdrücklich wünschenswert. Natürlich wäre eine Quellenangabe was Feines; völlig ohne Zweifel. Viertens, weil der User, der den Text im Vebraucherschutzforum 1 veröffentlicht hatte, keineswegs anonym agierte. Dieserjenige wäre das geeignete Ziel einer Abmahnung gewesen.
Wenn überhaupt wegen sowas mit Nuklearsprengköpfen auf Amöben geschossen werden muß...
Die Story war so haarsträubend, daß sich auch der
Heise Verlag dafür brennend interessierte. Das Ergebnis war
ein Artikel am letzten Samstag, den quasi alle Leser höchst empört aufgenommen haben. Viele haben sich ihrer Wut entledigt, indem sie per E-Mail ihre Meinung an Verbraucherschützer 2 übermittelten. Samstag, Sonntag und Montag hatten sie dafür Zeit, denn es war Pfingsten. Am Dienstagmorgen müssen dann wohl die E-Mailpostfächer in Düsseldorf hochschwanger gewesen sein.
Auch andere Seiten berichteten über diesen Fauxpas und eine Seite recherchierte gar,
daß der in Frage stehende Text bereits im Oktober 2001 vom Westdeutschen Rundfunk veröffentlicht wurde. Dies wird derzeit noch geklärt; sprichwörtlich
kein Kommentar.
Verbraucherschützer 1, die sich das alles in Seelenruhe angeschaut haben und sich eigentlich über gar nichts mehr wundern, was so täglich im Briefkasten vorzufinden ist, waren nun zuversichtlich, daß am Mittwoch ein Entschuldigungsschreiben und ein Fresskorb mit der Post kommen würde. Genaugenommen war
ich der Überzeugung. Ich bin aber ein liberaler Naivling.
Dummerweise lässt
ein Beitrag im Heise Forum wenig Raum für Hoffnung auf den Fresskorb. Also muß Verbraucherschützer 1 wiedermal aktiv werden und innerhalb der gesetzten Frist eine freundlich, aber bestimmt formulierte Rechtsbelehrung verschicken.
Bevor ich nun meinen geneigten Leser mit seinen Überlegungen zur Problematik allein lasse, gebe ich feierlich bekannt, daß die dieswöchige Urkunde für beeindruckende Merkbefreiung nach Düsseldorf geht. Das hat aber freilich nichts mit dem Thema zu tun. Das ist nur so. Kölle alaaf!